Die Pflichtige müsse aufgrund ihrer Funktion pünktlich sein und weiche deshalb über die X-Höhe nach Gemeinde D aus und fahre von dort nach Gemeinde B. Die Routenbeschreibung der effektiv genutzten Strecke sei der Steuererklärung beigelegen, wobei die kürzeste Entfernung gemäss Twix Autoroute 13,9 km betrage. 5. Mit Vernehmlassung vom 14. Februar 2008 beantragte die Steuerverwaltung die Abweisung des Rekurses u.a. mit der Begründung, dass es der Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft entspreche, den schnellsten Weg als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kilometerzahl zu wählen.