Der Katasterwert des betreffenden Gartenhauses beträgt Fr. 15'300.--. Daraus resultiert gemäss § 27ter Abs. 2 StG ein Eigenmietwert von Fr. 1'600.-- (10.44 % von Fr. 15'300.--). Da das Gartenhaus weder an das Elektronetz noch an die Kanalisation angeschlossen ist und im Winterhalbjahr auch kein Wasseranschluss besteht, wurde den die persönliche Benützung einschränkenden Besonderheiten Rechnung getragen, indem vom geltenden Steuerwert von Fr. 1'600.-- nur zwei Drittel eingesetzt worden sind. Dies ergibt einen Betrag von Fr. 1'066.-- welcher im vorliegenden Fall als Eigenmietwert zu versteuern ist. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen.