Der Zeitwert (auch Zustandswert) ergibt sich aus dem Gebäudeversicherungswert (Neuwert) abzüglich der Wertverminderung die seit der Erstellung des Gebäudes zufolge Alter, Abnützung oder aus anderen Gründen eingetreten ist. Zur Berechnung des Brandlagerwertes, ist der Zeitwert seinerseits, durch den aktuellen Index (= 9.231 Stand vom 27. April 2007) zu dividieren. Der Brandlagerwert ist der auf das Jahr 1939 (Index 100) zurück gerechnete Zeitwert eines Gebäudes ( ). c) In casu weist das etwa 20 m 2 grosse Gartenhaus einen Brandlagerwert von Fr. 5'700.-- auf. Der Brandlagerwert hat automatisch einen Katasterwert zur Folge, welcher in casu Fr. 15'300.- beträgt.