Die Praxis des Kantons Basel-Landschaft weist insofern eine Besonderheit auf, als auch kleinere Objekte welche einen Brandlagerwert und in der Folge einen Katasterwert besitzen dem unbeweglichen Vermögen zugeteilt und als Liegenschaft besteuert werden. Der Brandlagerwert beruht auf einer Schätzung der Gebäudeversicherung Basel-Landschaft, welche auf Gesuch hin vorgenommen wird. Diese ermittelt zu Beginn den Gebäudeversicherungswert, welcher dem Neuwert entspricht. Der Zeitwert (auch Zustandswert) ergibt sich aus dem Gebäudeversicherungswert (Neuwert) abzüglich der Wertverminderung die seit der Erstellung des Gebäudes zufolge Alter, Abnützung oder aus anderen Gründen eingetreten ist.