Die Rekurrenten sind Mitglieder des Vereins C und Pächter der Parzelle auf welcher sich das Gartenhaus befindet. Mit Veranlagungsverfügung zur Staatssteuer 2005 vom 22. März 2007 wurden die Pflichtigen aufgrund sekundärer Steuerpflicht im Kanton Basel-Landschaft veranlagt. Die Verfügung vom 22. März 2007 ersetzte die formell mangelhafte Verfügung vom 2. Februar 2007, welche keine Änderungsbegründungen aufweisen konnte.