Allein auf die Katasterschätzung dürfe nicht abgestellt werden.) 08-021 Interkantonale Steuerausscheidung: Eigenmietwert eines Gartenhauses; Verteilung der Leibrente; Kirchensteuer Sachverhalt: 1. Die im Kanton X wohnhaften Rekurrenten sind Eigentümer eines an der Y-Strasse in der Gemeinde A gelegenen Gartenhauses. Der Boden steht im Eigentum der Z-Stiftung welche der Stadtgärtnerei unterstellt ist. Das Areal selbst wird vom Verein C bewirtschaftet. Die Rekurrenten sind Mitglieder des Vereins C und Pächter der Parzelle auf welcher sich das Gartenhaus befindet.