Die für die Jahre 2001 bis 2005 ermittelten Umsätze liegen jeweils über der Summe von Fr. 100'000.--. Zudem sind auch die übrigen Kriterien die kaufmännische Unternehmen charakterisieren als erfüllt zu betrachten, da die Firma A eine selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und als solche buchführungspflichtig ist. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat dem Pflichtigen für das Jahr 2005 im Rahmen der Steuerkontrolle in der Ergänzungsabrechnung vom 1. Juni 2006 "unverbuchte Einnahmen" aufgrund mangelnder Buchführung aufgerechnet.