Steuerverwaltung, Abt. Mehrwertsteuer, diverse Änderungen gegenüber der Selbstdeklaration vorgenommen, woraus ein Betriebsergebnis von neu Fr. 201'187.38 resultierte. 4. Gegen die Neuberechnung des Betriebsergebnisses wandte sich der Pflichtige mit Schreiben vom 10. September 2007 an die Steuerverwaltung, welche diese Eingabe am 16. Oktober 2007 zur Behandlung als Rekurs an das Steuergericht überwies. Der Pflichtige machte darin hauptsächlich geltend, dass der kalkulierte Umsatz der MWST nicht stimme und legte zur Erläuterung eine "Einzahlungszusammenstellung auf seine Konten" bei.