Weiter führte er aus, dass er gegen diese Erhebung ebenfalls Einsprache erhoben, aber noch keinen Bescheid erhalten habe. 3. Mit Einsprache-Entscheid vom 10. August 2007 hiess die Steuerverwaltung seine Einsprache in dem Sinne teilweise gut, als sie die Veranlagungen aufgrund der nachgereichten Steuererklärung und Unterlagen änderte. Dabei wurden u.a. bei der Jahresrechnung 2005 aufgrund der Meldung der Eidg. Steuerverwaltung, Abt. Mehrwertsteuer, diverse Änderungen gegenüber der Selbstdeklaration vorgenommen, woraus ein Betriebsergebnis von neu Fr. 201'187.38 resultierte.