Vom so ermittelten verrechnungssteuerpflichtigen Ertrag errechnete die Steuerverwaltung eine Verrechnungssteuer von 35 %, d.h. Fr. 38'623.-- (= 35 % x Fr. 110'351.45), welche zurückzuleisten ist. Diese Berechnungsmethode lässt jedoch ausser Acht, dass der Beschwerdeführer die sog. Darlehen seiner Kinder und Grosskinder mit gut 5 bis 6 % (letzteres gegenüber dem Sohn AB) verzinst hat, was insgesamt gemäss dem der Steuererklärung für das Jahr 2002 beigelegten Schuldenverzeichnis inkl. Darlehen der Firma Y-AB AG einem Betrag von Fr. 773'900.-- entspricht. Dagegen erzielte der Beschwerdeführer gemäss dem der Steuererklärung für das Jahr 2002 beigelegten Wertschriftenverzeichnis Pos.