Die Steuerrekurskommission stellte fest, dass die Beschwerdeführerin keine zivilrechtliche Nutzung am ganzen Depotvermögen inne hatte, insbesondere im Hinblick auf das zu verzinsende Darlehen bestand noch nicht einmal ein wirtschaftliches Nutzungsrecht an dem auf die Schwester in Israel entfallenden Teil des Depotvermögens. Dieses wirtschaftliche Nutzungsrecht stand immer der Schwester als zivilrechtliche Eigentümerin zu, die sich die Erträge in Form von Schuldzinsen auszahlen liess und auf diese Weise zusätzlich durch ein obligatorisches Recht die wirtschaftliche Nutzung sicherstellte.