Die vorliegend gewählte Konstellation bietet den Beteiligten einerseits dank "poolens" vorteilhaftere Bankkonditionen. Andererseits ermöglicht sie aber dem Sohn auch einen flexiblen Zugriff auf das Vermögen, was bei einem reinen Darlehensverhältnis ausgeschlossen ist. Das Recht zur Nutzung an den Vermögenswerten befindet sich demnach nicht beim Pflichtigen selbst, sondern bei dem im Ausland lebenden Sohn in Hongkong. In einem ähnlichen Fall kam die Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt zum gleichen Schluss.