Diese Kapitaleinzahlungen und Kapitalbezüge sind jedoch untypisch für ein reines Darlehensverhältnis, hat doch der Darleiher während des Darlehensverhältnisses üblicherweise keine Zugriffsrechte mehr auf das verliehene Geld. Die Bezüge in Höhe von Fr. 521'788.-- im Jahre 2002 überschreiten denn auch die mit 6 % deklarierte Zinszahlung in Höhe von Fr. 314'653.--. Die Häufigkeit der getätigten Transaktionen lassen somit eher auf ein Vermögensverwaltungsverhältnis schliessen, welches sich nach den Bestimmungen des Auftragsrechts Art. 394 ff. OR richtet. Die vorliegend gewählte Konstellation bietet den Beteiligten einerseits dank "poolens" vorteilhaftere Bankkonditionen.