Vorliegend wird das gesamte bewegliche familiäre Vermögen gemäss den Angaben des Vertreters der Pflichtigen seit 40 Jahren in Form eines "Pools" durch den Pflichtigen selbst verwaltet. Dazu stellen die Nachkommen des Pflichtigen diesem nach dessen Angaben teilweise ihr bewegliches Vermögen darlehensweise zur Verfügung und erhalten dafür einen Zins von ungefähr 6 % unabhängig davon, wie hoch der erwirtschaftete Gewinn ausfällt.