2007. 4.Mit Begründung der Beschwerde vom 28. Juni 2007 beantragte der Vertreter der Pflichtigen, die Verfügung vom 14. Mai 2007 betreffend Rückleistung von Fr. 38'623.-- Verrechnungssteuer für das Jahr 2002 sei aufzuheben. Eventualiter sei die Kürzung der Verrechnungssteuer für das Jahr 2002 auf Fr. 19'211.90 zu reduzieren. Die ordentlichen und ausserordentlichen Kosten des Verfahrens seien der Steuerverwaltung aufzuerlegen.