Verwaltende die Verrechnungssteuer nicht beanspruchen, wenn ihm das Recht zur Nutzung an den der Steuer zugrundeliegenden Vermögenswerten abgeht. 08-017 Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen Sachverhalt: 1.Mit Rückleistungsentscheid vom 14. Mai 2007 verfügte die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft die Rückleistung von Verrechnungssteuern in Höhe von Fr. 38'623.-- gemäss Art. 58 Abs. 1 VStG.