Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 29. Februar 2008 (017/2008) Die Ansetzung einer Nachfrist zur Verbesserung der Beschwerde hat nur im Falle eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs zu unterbleiben. Ein solcher liegt nicht vor, wenn eine Partei im Hinblick auf weitere hängige Einsprachen mit gleichem Hintergrund um eine Nachfrist ersucht. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer kommt Personen zu, die im Inland Wohnsitz haben oder aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen und deren Ausführungsbestimmungen die Rückerstattungsberechtigung zugesprochen erhalten haben.