Rechtspraxis 7.25 % (vgl. statt vieler: Verwaltungsgerichtsentscheid des Kantons Basel-Landschaft vom 13. März 1996, a.a.O.). Der jährliche Baurechtszins in Höhe von Fr. 50'862.-- wird sodann mit dem Rentenbarwertfaktor 13.78052 (Zeitrente mit Zinssatz 7.25 %) multipliziert, was einen Verkehrswert des Baurechts in Höhe von Fr. 700'904.-- ergibt. 5. Gemäss § 84 StG beträgt die Handänderungssteuer für Veräusserer und Erwerber je 1.25 % des Kaufpreises. Da die Rekurrentin gleichzeitig auch Baurechtsgeberin ist, ergibt dies eine Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 17'522.60 (700'904.-- x 2.5 %).