Als Diskontierungssatz solle der im zulasten des Baurechts errichteten Schuldbrief festgelegte Höchstzinsfuss von 12% zur Anwendung gelangen. Daraus resultiere ein Rentenbarwertfaktor (RBW-Faktor) von 8.333. Somit ergebe sich folgende Berechnung des "amtlichen Verkehrswertes" des Baurechts: Baurechtszins x RBW-Faktor = Fr. 46'950.-- x 8.333 = Fr. 391'245.--. Von diesem Betrag seien die Abrisskosten in Höhe von Fr. 74'300.-- abzuziehen.