08-014 Handänderungssteuer bei Baurechten Sachverhalt: 1. Am 11. und 15. Mai 2007 schlossen die Herren A, B und C mit der X AG einen Baurechts- und Abtretungsvertrag über die Liegenschaft Nr. xx Grundbuch der Gemeinde Y ab. 2. Mit Handänderungssteuer-Rechnung Nr. 07/2274E vom 13. August 2007 auferlegte die Steuerverwaltung der Pflichtigen eine Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 39'124.--. Mit Datum vom 27. August 2007 wurde diese Rechnung mit Handänderungssteuer-Rechnung Nr. 07/2274E rektifiziert und eine Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 37'522.-- festgelegt. Bemessungsgrundlage hierfür bildete der Verkehrswert BR-Parzelle in Höhe von Fr. 1'500'938.--.