VV vom 6. Dezember 2006). Im vorliegenden Fall hatte der Rekurrent bereits eine betriebswirtschaftliche Ausbildung an einer höheren Fachschule und eine interne Ausbildung zum Anlagenkundenberater absolviert. In der Folge war es ihm jedoch nicht möglich, eine Anstellung als Anlagenkundenberater zu finden, worauf er eine Stelle in einem Call-Center einer Bank antrat und die berufsbegleitende Ausbildung zum Betriebsökonomen an der FHBB absolvierte. Damit tat er einen ersten Schritt in Richtung einer möglichen akademischen Karriere. Praxisgemäss stellt dieser Lehrgang demnach für den Rekurrenten grundsätzlich eine Ausbildung dar.