Vielmehr vermitteln sie eine breit angelegte, fundierte und überdies wissenschaftlich orientierte Ausbildung. Ihre Absolventen verfügen daher nicht nur über ein Wissen, dass eine breite Berufswahl ermöglicht, sondern erhalten auch die Möglichkeit, eine akademische Karriere anzustreben. Daher werden Titel, die an einer Fachhochschule bzw. Universität erworben werden, auch wenn es sich dabei um eine Fortbildung in einem Bereich handelt, in dem die Person bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, in konstanter Praxis als Ausbildung behandelt und nicht zum Abzug zugelassen (vgl. KGE VV vom 6. Dezember 2006).