Steuerverwaltung beantragte mit Vernehmlassung vom 30. November 2006 die Abweisung des Rekurses. In der Begründung verwies sie insbesondere darauf, dass der Rekurrent Dank seiner neuen Zusatzausbildung eine neue, seinen Qualifikationen entsprechende Arbeitsstelle gefunden habe. In Erweiterung der Begründung ihres Einspracheentscheides legte sie zudem dar, dass der Grund für die höhere Bewertung des "Betriebsökonomen FH" gegenüber dem "Betriebswirt HF" darin liege, dass Fachhochschulabschlüsse in akademischer Hinsicht Universitätsabschlüssen gleichgestellt seien und auf dem Stellenmarkt durch erhöhte Berufschancen der Absolventen honoriert würden.