In seiner Begründung machte er geltend, er sei im Anschluss an die Ausbildung zum Anlagekundenberater im Bereich Private Banking bei der Z mangels freier Stellen entlassen worden. Trotz der früheren Ausbildung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft in A. zum Betriebswirtschafter HF sei er acht Monate arbeitslos gewesen und habe dann eine viel weniger qualifizierte Stelle im Call Center einer Grossbank gefunden. Um in seinen ursprünglichen Beruf wechseln zu können, habe er einen berufsbegleitenden Lehrgang der Betriebsökonomie an der Fachhochschule C. absolviert. 6.Die Steuerverwaltung beantragte mit Vernehmlassung vom 30. November 2006 die Abweisung des Rekurses.