Um seine Chancen zu erhöhen, eine Stelle zu finden, die seiner Ausbildung entspricht, absolvierte der Rekurrent in der Folge einen berufsbegleitenden Lehrgang der Betriebsökonomie an der Fachhochschule C.(…). 2.In der definitiven Veranlagung zur Staatssteuer 2005 vom 19. Mai 2006 wurde der vom Pflichtigen in seiner Steuererklärung geltend gemachte Abzug für Weiterbildungs- und Ausbildungskosten in der Höhe von Fr. 2'853.-- auf Fr. 500.-- gekürzt mit der Begründung, der Studiengang zum Betriebsökonomen FH stelle keine berufsbedingte Weiterbildung, sondern eine Ausbildung dar. 3.Mit