Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 12. Januar 2007 (006/2007) Die Kosten des Lehrgangs zum Betriebsökonomen FH können nicht als Ausbildungskosten zum Abzug zugelassen werden. Dabei ist es unerheblich ob der Pflichtige die Ausbildung während der Zeit in der er arbeitslos war absolviert und dabei teilweise auf das Arbeitslosengeld verzichtet hat. 07-006 Weiterbildung/Ausbildung: Betriebsökonom FH Sachverhalt: 1.Im Juni 2004 wurde der Rekurrent, der an der höheren Fachschule für Wirtschaft in A. eine Ausbildung zum Betriebswirtschafter HF absolviert hatte, nach Vollendung einer internen Ausbildung zum Anlagekundenberater aufgrund mangelnder Vakanzen entlassen.