Aus verfahrensökonomischen Gründen empfiehlt es sich deshalb, Spesenreglemente vorgängig der zuständigen Steuerverwaltung zur Genehmigung vorzulegen (vgl. Irene Findeisen/Ralph Theiler in: Nefzger/Simonek/Wenk, Kommentar zum Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft, Basel 2004, N. 21 zu § 24). In der Praxis haben sich jedoch genehmigte Spesenreglemente noch nicht allseits etabliert und es bleibt den Steuerpflichtigen daher nicht erspart möglichst viele Belege zu sammeln, um den geforderten Nachweis über die getätigten Auslagen erbringen zu können. 3. a)