Innert dieser Frist reichte er nichts nach. 4. Mit Einsprache-Entscheid vom 4. Oktober 2005 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen von Fr. 241'547.-- auf Fr. 239'047.--. 5. Mit Rekurs vom 3. November 2005 begehrte der Steuerpflichtige sinngemäss, die Pauschalspesen seien im Umfang von Fr. 20'000.-- pro Jahr nicht aufzurechnen. 6. Mit Vernehmlassung vom 22. Dezember 2005 beantragte die Steuerverwaltung Abweisung des Rekurses. Aus den Erwägungen: 1. (…) 2. a) Gemäss § 24 lit.