In der Veranlagungsverfügung der Staatssteuer vom 22. Juni 2004 Nr. S 03/11 wurde dem Rekurrenten unter der Position weitere Einkünfte ein Privatanteil von Fr. 12'000.-- zum steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen aufgerechnet. 2. Dagegen erhob der Rekurrent mit Schreiben vom 12. Juli 2004 Einsprache. 3. Mit Schreiben vom 25. Juli 2005 teilte die Steuerverwaltung dem Rekurrenten sinngemäss mit, dass ihm die Abteilung Buchprüfung der Steuerverwaltung mit Schreiben vom 6. März 2003 empfohlen habe, zu den Auslagen möglichst viele Belege zu sammeln. In der Änderungsanzeige vom 3. Juni 2003 habe sie festgehalten, dass für das Geschäftsjahr 2003 die Spesen zu belegen seien.