An dieser Tatsache ändert auch das von den kantonalen psychiatrischen Diensten ausgestellte Schreiben vom 27. Juli 2005 nichts, welches die Notwendigkeit einer Weiterbildung in diesem Fachgebiet ausdrückt. Es spricht eher dafür, dass an Fachstellen wie diesen lediglich speziell ausgebildetes Fachpersonal beschäftigt wird und Ärzte, die sich in diese Richtung spezialisieren möchten, die notwendigen praktischen Kenntnisse in der Abteilung externe psychiatrische Dienste erlangen können. Dem Gesagten zufolge erweist sich die Beschwerde somit als unbegründet und ist demzufolge abzuweisen. 4. (…) 5. (…) Entscheid Nr. 003/2006 vom 20.01.2006