Die durch diese Kurse und Therapiestunden entstandenen Kosten von Fr. 1800.-- für Semestergebühren an der Universität Basel und Fr. 450.-- für drei Psychotherapiesitzungen macht der Steuerpflichtige als Auslagen für Weiterbildung geltend. Der Beschwerdeführer strebt vorliegend den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie an, weshalb es sich bei den von ihm geltend gemachten Auslagen nicht um blosse Weiterbildungskosten handeln kann.