Nach Erwerb eines solchen Titels ist der Betreffende berechtigt, in der ganzen Schweiz den Arztberuf selbständig auszuüben. Mit der Absolvierung der Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt verbessern sich die beruflichen Möglichkeiten langfristig und entsprechend diesen Kenntnissen ist es dem Beschwerdeführer auch möglich, anspruchsvollere ärztliche Tätigkeiten auszuüben. Ärztinnen und Ärzten erleichtert der Facharzttitel somit das wirtschaftliche Fortkommen und erhöht ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt. Im Hinblick auf die Patienten ist zu erwähnen, dass in deren Bewusstsein Ärztinnen und Ärzte, die eine fachärztliche Ausbildung vorweisen können, als besonders qualifiziert gelten.