Die Dauer dieser Weiterbildung beträgt sechs Jahre, was auch bedeutet, dass es sich dabei nicht nur um eine Vertiefung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse handeln kann. Ziel dieser Weiterbildung ist im Allgemeinen der geregelte Erwerb der praxisnotwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss des entsprechenden Studiums (Art. 6 Abs. 1 der Verordnung) (BGE Nr. 2A. 182/2005 E 3.1 vom 17. Oktober 2005, a.a.O.). Nach Erwerb eines solchen Titels ist der Betreffende berechtigt, in der ganzen Schweiz den Arztberuf selbständig auszuüben.