06-003 Weiterbildung/Ausbildung: Erwerb eines Facharzttitels Sachverhalt: 1. In der definitiven Veranlagung der direkten Bundessteuer 2004 vom 30. Juni 2005 wurde der vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung geltend gemachte Abzug in Höhe von Fr. 2'970.-- für Weiterbildungs- und Umschulungskosten gestrichen mit der Begründung, es sei keine berufsbedingte Weiterbildung, sondern Ausbildung. 2. Die dagegen erhobene Einsprache hiess die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 13. Oktober 2005 teilweise gut.