15 Abs.1 DBA CH-GB subsumiert würden, müsste die Steuerhoheit gemäss dieser Meinung konsequenterweise aufgeteilt werden (Vgl. Reich Markus, Die Besteuerung von Arbeitseinkünften und Vorsorgeleistungen im internationalen Verhältnis, in: Internationales Steuerrecht in der Schweiz, FS Walter Ryser zum 80. Geburtstag, Bern 2005, a.a.O.). d)Eröffnet die Auslegung einer Bestimmung in einem Staatsvertrag mehrere vertretbare Möglichkeiten, so ist diese entsprechend einem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Völkerrechts aufgrund der Staatensouveränität grundsätzlich restriktiv zu interpretieren, soweit sie den Staaten Pflichten auferlegt (vgl. etwa Doehring Karl, Völkerrecht, 2. neu bearb.