sowie für die analoge Bestimmung im DBA CH/BRD: Flick/Wassermeyer/Wingert, DBA Deutschland-Schweiz, Köln 2006, Art. 15 Anm. 7). Diese Konstellation ist weder im DBA CH-GB, noch im Musterabkommen der OECD ausdrücklich geregelt, weshalb in der Lehre diesbezüglich eine Kontroverse besteht. Eine erste Meinung besagt, dass in Fällen, da kein Tätigkeitsstaat vorliegt, eine Entschädigungsabfindung gleichwohl als Einkunft aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter Art. 15 Abs. 1 DBA CH-GB zu subsumieren ist.