15 Abs. 1 DBA CH-GB jeweils für die aktuelle Steuerperiode. Die Rechtsprechung hat die Anwendung des Artikels indessen auf Fälle ausgeweitet, in denen die Arbeitsleistung und ihre Vergütung zeitlich auseinander fallen. In diesem Zusammenhang erklären die Beschwerdeführer eine Besprechung entsprechender Urteile zu einem integralen Bestandteil ihrer Argumentation (vgl. Waldburger Robert, Rechtsprechung Jahr 2001 [1. Teil], IFF 2002, 143 ff.).