Vorliegend ist davon auszugehen, dass der Rekurrent einen solchen Weiterbildungstitel, den so genannten Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Sinne der Verordnung vom 17. Oktober 2001 über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe [SR 811.113] anstrebt. Die Dauer dieser Weiterbildung beträgt sechs Jahre, was auch bedeutet, dass es sich dabei nicht nur um eine Vertiefung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse handeln kann.