06-002 Weiterbildung/Ausbildung: Erwerb eines Facharzttitels Sachverhalt: 1. In der definitiven Staatssteuerveranlagung 2004 vom 30. Juni 2005 wurde der vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung geltend gemachte Abzug von Fr. 2'970.-- für Weiterbildungs- und Umschulungskosten gestrichen mit der Begründung, es sei keine berufsbedingte Weiterbildung, sondern Ausbildung. 2. Die dagegen erhobene Einsprache hiess die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 13. Oktober 2005 teilweise gut. 3. Mit Eingabe vom 14. November 2005 liessen die Steuerpflichtigen Rekurs erheben und beantragen, es seien die Kosten von Fr. 2'250.-- für den postgradualen Studiengang in Psychotherapie zum Abzug zuzulassen.