Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 20. Januar 2006 (002/2006) Nach Praxis des kantonalen Steuergerichts stellt der Erwerb eines Facharzttitels eine Zusatzausbildung dar, da die damit verbundene Spezialisierung zu einem Aufstieg in eine eindeutig vom bisherigen Beruf zu unterscheidende höhere Berufsstellung führt. Nicht nur der Erwerb des Facharzttitels, sondern generell auch Lehrgänge im universitären Umfeld sind nach gefestigter Praxis des Steuergerichts als Ausbildungsmassnahmen zu qualifizieren. 06-002 Weiterbildung/Ausbildung: Erwerb eines Facharzttitels Sachverhalt: