Die anhand von Bonuszahlungen und Optionen entwickelte Rechtsprechung kann indessen nicht unbesehen auf Kapitalabfindungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen übertragen werden, da diese aus verschiedenen Gründen, mitunter auch aus Bonusansprüchen heraus, erfolgen können. Unter Umständen sind sie "Schmerzensgeld" für die Entlassung, Treueprämie für langjährige Dienstverhältnisse, "Risikoprämie" für die persönliche Sicherheit und berufliche Zukunft, Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen oder Vorruhestandsregelungen, d.h. Ausgleich allfällig entstehender Lücken oder langfristiger Einbussen in der beruflichen Vorsorge (vgl. Kreisschreiben der