Des Weiteren unterliegt eine Kapitalabfindung ohne Vorsorgecharakter nicht der privilegierten Besteuerung nach § 36 StG sondern ist zusammen mit dem Einkommen zu versteuern. 07-001 Besteuerung von Abgangsentschädigungen im Internationalen Verhältnis Sachverhalt: 1. Der Steuerpflichtige ist im Zuge von Restrukturierungsmassnahmen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, wobei er von seiner Arbeitgeberin, der Z AG, eine Abgangsentschädigung erhielt.