F. Dagegen erhob A.____, vertreten durch Alain Joset, Advokat, am 6. Juli 2015 Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), mit den Rechtsbegehren, es sei die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, es sei die Ausgrenzungsverfügung vom 24. Juni 2015 vollumfänglich aufzuheben, eventualiter sei die die Angelegenheit zur Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter o/e-Kostenfolge. Für den Fall des Unterliegens beantragte die Beschwerdeführerin, es sei ihr die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung zu gewähren.