C. Am 17. Juni 2015 teilte das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Basel- Landschaft (KIGA) den Inhabern des Restaurants E.____ mit einem formlosen Schreiben mit, dass Arbeitgeber gemäss den Übergangsbestimmungen der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union den Nachweis erbringen müssten, dass sie in der Schweiz keine einheimische Arbeitskraft rekrutieren konnten. Vorliegend sei der Rekrutierungsnachweis unzureichend. Weiter teilte das KIGA den Gesuchstellern mit, sofern sie an ihrem Gesuch festhalten würden und eine rekursfähige Verfügung möchten, müssten sie dies innert 14 Tagen mitteilen.