dies dürfte auch für einen juristischen Laien ersichtlich sein. Bei einer behaupteten Teilzahlungsvereinbarung hingegen hat das Betreibungsamt von Amtes wegen zu überprüfen, wie die Vereinbarung ausgestaltet war, wann welche Teilbeträge fällig waren und wie viel zu welchem Zeitpunkt geleistet wurde. Diese Prüfungsobliegenheit dient auch dem Schutz des Schuldners, da sonst der Gläubiger eine Teilzahlungsvereinbarung schliessen und trotz fristgerechter Zahlung der einzelnen Raten durch den Schuldner auf den Vollbetrag betreiben könnte.