4.2 Der Zahlungsbefehl der vorliegend angefochtenen Betreibung Nr. XXXXXXXX wurde gemäss dem Geschäftsfallprotokoll des Betreibungsamtes spätestens am 5. Juni 2018 zugestellt, da dann von der Beschwerdeführerin Rechtsvorschlag erhoben wurde. Mit Einreichung des Gesuchs im Mai 2019 beim Betreibungsamt wurde die Dreimonatsfrist durch die Beschwerdeführerin gewahrt. Das Gesuch der Beschwerdeführerin liegt der Aufsichtsbehörde in casu nicht vor. Aus der Verfügung des Betreibungsamts geht aber hervor, dass die Gesuchstellerin sowie die betroffene Betreibung identifiziert werden konnten.