C. Mit Verfügung vom 17. Juni 2019 erhielt das Betreibungsamt Basel-Landschaft eine nicht erstreckbare Frist zur Stellungnahme bis zum 25. Juni 2019 an die Aufsichtsbehörde. Zudem wurde um Edition der relevanten Verfahrensakten ersucht, insbesondere des betreffenden Zahlungsbefehls und des betreffenden Belegs für die vom Betreibungsschuldner erwähnte Zahlung.