Die hier zu sanktionierenden Berufsregelverletzungen der Anzeigegegnerin im Zusammenhang mit der Vertretung des Ehemanns vor dem Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost sind nicht mehr als leicht zu werten. Es gehört zu den elementarsten Pflichten einer Anwältin, ein Mandat nur anzunehmen, wenn sie über die zur Führung des Prozesses notwendigen grundlegenden Kenntnisse verfügt. Diesen Anforderungen hat die Anzeigegegnerin offensichtlich nicht genügt, wie die entsprechenden Belehrungen durch das Gerichtspräsidium und die Gerichtsschreiberin des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost zeigen.