Vielmehr haben Sie durch Ihre Formulierung auch ein nahes Ende des Scheidungsverfahrens erneut vereitelt. Insbesondere hätte der Ehemann durch Ihre Konvention erhebliche Nachteile im Vergleich zur derzeitigen Situation zu verspüren, daher für beide Seiten sinnlos! Zudem ist ihre Aussage hinsichtlich der Teilung des Pensionskassenvermögens schlichtweg falsch, da die Gesetzesänderung bald in Kraft tritt und für den Pensionskassenausgleich die Einreichung der Scheidungsklage, somit Mai 2014 (nicht August 2015) für die Teilung auch bei rechtskräftigen Verfahren relevant ist. Dies müsste Ihnen wohl genauso bekannt sein.