Im Zusammenhang mit diesem Verfahren erhob Advokatin A._____ (fortan: Anzeigestellerin) am 27. Juli 2016 bei der Anwaltsaufsichtskommission Basel-Landschaft Aufsichtsbeschwerde und beantragte, gegen Rechtsanwältin B._____ ein Aufsichtsverfahren einzuleiten und durchzuführen sowie gegen Rechtsanwältin B._____ angemessene Disziplinarmassnahmen zu ergreifen. B. B._____ (fortan: Anzeigegegnerin) begehrte mit Stellungnahme vom 7. Oktober 2016, in Abweisung der Anträge der Anzeigestellerin sei von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens und demzufolge auch von der Ergreifung von Disziplinarmassnahmen abzusehen.